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§ 4 Abs 6 Z 3 lit b AuslBG

ARD 5308/11/2002 Heft 5308 v. 14.5.2002

( § 4 Abs 6 Z 3 lit b AuslBG ) Der bloße Hinweis auf die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Ausländers auf einem konkreten Arbeitsgebiet (hier: Rennwagenbetreuung) vermag ein gesamtwirtschaftliches oder öffentliches Interesse an dessen Beschäftigung noch nicht darzulegen, so dass allein aus diesem Grund die Voraussetzungen der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs 6 AuslBG noch nicht vorliegen. VwGH 19.09.2001, 99/09/0269. (Beschwerde abgewiesen)

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