( § 2 Abs 2 lit b, § 3 AuslBG ) Trifft einen ausländischen Arbeitnehmer aufgrund eines „Werkvertrages“ die Verpflichtung, stets telefonisch erreichbar zu sein oder sich bei Eintritt von Schneefall und Glatteis selbst unverzüglich bei seinem Arbeitgeber zu Schneeräumungsarbeiten zu melden, liegt ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis iSd § 2 Abs 2 lit b AuslBG vor, für das eine arbeitsmarktbehördliche Beschäftigungsbewilligung erforderlich ist. Die inhaltliche Ausgestaltung der schriftlichen Vereinbarung allein kann die Anwendung der Bestimmungen des AuslBG über das Vorliegen einer bewilligungspflichtigen Beschäftigung nicht beseitigen, vielmehr sind dafür die tatsächlichen Umstände maßgeblich, unter denen der Ausländer verwendet wird. VwGH 16.05.2001, 98/09/0353. (Beschwerde abgewiesen)