Erlass des BMWA, Zentral-Arbeitsinspektorat, 21.12.2001, 461.201/77-IX/3/01
Die Regelungen im ASchG idF BGBl 1994/450 über den Arbeitsschutzausschuss sind mangels Erlassung einer entsprechenden Verordnung nach § 116 Abs 4 ASchG idF BGBl 1994/450 über Zusammensetzung und Organisation dieses Ausschusses nie in Kraft getreten, so dass bisher aufgrund der Übergangsbestimmungen die Regelungen des „alten“ ANSchG weiter galten.