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§ 28 AuslBG, § 9 VStG

ARD 5305/39/2002 Heft 5305 v. 26.4.2002

( § 28 AuslBG, § 9 VStG ) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Gesellschaftsorganen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben wird durch mündliche (rechtlich unverbindliche) Zusicherungen Dritter - und seien sie persönlich auch noch so vertrauenswürdig - nicht aufgehoben. VwGH 16.10.2001, 2000/09/0015. (Beschwerde abgewiesen)

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