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Kein Machtwechsel durch vertragliche Einräumung von Gesellschafterrechten

ARD 5305/31/2002 Heft 5305 v. 26.4.2002

( § 12a Abs 3 MRG ) Die vertragliche Einräumung von Rechten, die ansonsten nur einem Mehrheitsgesellschafter zustehen, an einen Minderheitsgesellschafter, bedeutet noch keinen das Mietrecht des Mehrheitsgesellschafters tangierenden Machtwechsel in der Gesellschaft.

OGH 30.05.2000, 5 Ob 239/99d

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