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Belehrungspflicht des SV-Trägers bei Berechnung der Karenzurlaubsdauer

ARD 5305/19/2002 Heft 5305 v. 26.4.2002

( § 15 Abs 1 MSchG idF vor BGBl I 1999/153, § 33 KGG ) Verletzt eine Gebietskrankenkasse ihre behördlichen Anleitungspflichten dadurch, dass sie eine Karenzgeldbezieherin nicht darauf hinweist, dass diese das Ende des 18-monatigen Karenzurlaubs falsch berechnet hat, darf sich dies nicht zum Nachteil des Dienstgebers auswirken, der wegen des nun zu kurzen Karenzgeldbezugs seiner Dienstnehmerin keinen Anspruch auf Wiedereinstellungsbeihilfe nach § 33 Abs 1 KGG hätte.

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