( § 113, § 115 BVergG ) Der Antrag auf Nichtigerklärung des Unterlassens des Widerrufes der Ausschreibung eines öffentlichen Auftrages ist von vornherein unzulässig und nicht geeignet, eine Entscheidungskompetenz des Bundesvergabeamtes zu begründen.
VfGH 02.03.2002, B 691/01 u.a.