( § 378, § 389 EO, § 36 AngG ) Ist für das Sicherungsverfahren ausreichend bescheinigt, dass ein Versicherungsagent, der ausschließlich für eine KEG tätig war, trotz der ihm in Hinblick auf die Werkvertragsregelung durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, ARD 4742/2/96, eingeräumten Stellung eines Kommanditisten in der KEG nach wie vor eine arbeitnehmerähnliche Stellung inne hatte, ist die Ansicht, dass er mehr als ein Jahr nach seinem Ausscheiden aus der KEG in Analogie zu § 36 AngG keinesfalls mehr an das mit ihm gesellschaftsrechtlich vereinbarte Konkurrenzverbot für die Zeit seiner Gesellschafterstellung gebunden sein könne, selbst wenn er nur sein „Ausscheiden" aus der gefährdeten Partei erklärt und nicht formell seine Kommanditistenstellung aufgekündigt hat, nicht unvertretbar. OGH 07.09.2000, 8 Ob A 186/00m .