( § 10 Abs 3 EStG ) Bei der teilweisen Vermietung eines Gebäudes darf ein Investitionsfreibetrag dann nicht geltend gemacht werden, wenn die Vermietung über die Erzielung von Mieteinnahmen hinaus nicht den Hauptzweck des Betriebes des Bestandgebers fördert.
VwGH 19.12.2001, 98/13/0098