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Rückstellung für Bürgschaftsverpflichtung eines Rechtsanwaltes

ARD 5301/22/2002 Heft 5301 v. 12.4.2002

( § 4 Abs 4, § 9 EStG ) Hat ein Rechtsanwalt für einen Klienten eine Bürgschaft übernommen, kann er nur dann Betriebsausgaben für die Rückstellung für Inanspruchnahme aus der Bürgschaft geltend machen, wenn eine eindeutige und unmittelbare Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung als Rechtsanwalt und Übernahme der Garantenstellung vorliegt.

VwGH 27.11.2001, 98/14/0052

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