( § 27 Abs 5, § 103 Z 2 lit a BWG ) Eine Überschreitung der sich aus § 27 Abs 5 Bankwesengesetz (BWG) ergebenden Großveranlagungsgrenze ist auch im Fall der Nichtbeachtung des Erhöhungsverbotes nach § 103 Z 21 lit a BWG durch Pönalezinsen zu sanktionieren. VwGH 28.02.2000, 95/17/0138. (Beschwerde abgewiesen)