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§ 27 Abs 5, § 103 Z 2 lit a BWG

ARD 5300/31/2002 Heft 5300 v. 9.4.2002

( § 27 Abs 5, § 103 Z 2 lit a BWG ) Eine Überschreitung der sich aus § 27 Abs 5 Bankwesengesetz (BWG) ergebenden Großveranlagungsgrenze ist auch im Fall der Nichtbeachtung des Erhöhungsverbotes nach § 103 Z 21 lit a BWG durch Pönalezinsen zu sanktionieren. VwGH 28.02.2000, 95/17/0138. (Beschwerde abgewiesen)

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