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Beschränkung des Familiennachzuges auf Kinder vor vollendetem 15. Lebensjahr

ARD 5300/28/2002 Heft 5300 v. 9.4.2002

( § 21 Abs 3 FrG ) Die Beschränkung des Familiennachzuges zu Drittstaatsangehörigen, die sich auf Dauer in Österreich niedergelassen haben, auf Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres gemäß § 21 Abs 3 FrG scheint gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander zu verstoßen.

VfGH 06.12.2001, B 1151/01

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