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§ 6 Abs 2, § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG

ARD 5300/10/2002 Heft 5300 v. 9.4.2002

( § 6 Abs 2, § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ) Wurde ein Ausländer innerhalb eines Zeitraumes von ca. 3 Monaten an insgesamt 14 Tagen ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, wobei die Beschäftigung nie über 2 aufeinander folgende Tage hinausging und zwischen den einzelnen Beschäftigungen jeweils rund eine Woche lag, kann sich der Arbeitgeber zu seiner Rechtfertigung nicht darauf berufen, dass dem Ausländer für ein anderes Unternehmen und für einen anderen Arbeitsplatz eine Beschäftigungsbewilligung ausgestellt worden ist, da die konkrete Beschäftigung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung länger als eine Woche gedauert hat und § 6 Abs 2 AuslBG schon aus diesem Grund nicht anzuwenden ist. VwGH 27.06.2001, 98/09/0361. (Beschwerde abgewiesen)

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