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Vereitelung einer Betriebskontrolle

ARD 5300/8/2002 Heft 5300 v. 9.4.2002

( § 26 Abs 2 und Abs 3, § 28 Abs 1 Z 2 lit d AuslBG ) Verzögert sich der Beginn einer Betriebskontrolle durch Kontrollorgane des AMS um ca. 30 Minuten dadurch, dass der ortsabwesende Arbeitgeber telefonisch nicht erreicht werden kann, ist der Zweck der Kontrolle - unberechtigt beschäftigte Ausländer im Betrieb anzutreffen - objektiv gefährdet und ist dies als Vereitelung der Betriebskontrolle zu qualifizieren.

VwGH 20.11.2001, 94/09/0113

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