( § 4, § 51 ASVG ) In der Kranken- und Unfallversicherung (und in vergleichbarer Weise auch in der Arbeitslosenversicherung) hat die Verletzung einer Beitragspflicht keinerlei Auswirkungen auf das Entstehen von Leistungsansprüchen. Weder das Entstehen einer ex-lege-Versicherung noch das Entstehen von Leistungsansprüchen aus einer solchen Versicherung ist daher vom Willen der Arbeitsvertragsparteien, sich dieser Versicherung zu unterwerfen, oder von der Erfüllung der Beitragspflicht abhängig. OLG Wien 24.11.1999, 8 Rs 122/99. (ZAS Jud. 4/2001)