Das Finanzamt München II stellt seit Anfang Februar auch österreichischen Unternehmern zeitlich befristete „pauschale“ Freistellungsbescheinigungen aus. Damit ist das schwerwiegendste Hindernis für österreichische Firmen in Zusammenhang mit der neuen 15%igen Abzugssteuer für Bauleistungen in Deutschland (siehe schon ARD 5239/21/2001) beseitigt. Bisher mussten österreichische Firmen für jeden einzelnen Bau- und Montageauftrag einen eigenen Antrag stellen und im Regelfall den entsprechenden Werkvertrag vorlegen. Durch die Erleichterung im Vollzug werden Unternehmer aus der EU nun deutschen Unternehmern gleichgestellt.