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§ 255 Abs 2 und Abs 3 ASVG

ARD 5295/28/2002 Heft 5295 v. 19.3.2002

( § 255 Abs 2 und Abs 3 ASVG ) Hatte ein ausschließlich im Personenverkehr tätig gewesener Versicherter aufgrund seiner Spezialisierung mit wesentlichen Teilen des Berufsbildes „Berufskraftfahrer“ nichts zu tun und waren für seine Tätigkeit als Autobuschauffeur Kenntnisse und Fähigkeiten, die jenen im Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ erworbenen gleichzuhalten sind, nicht erforderlich, kommt ihm ein Berufsschutz als angelernter Berufskraftfahrer selbst dann nicht zu, wenn er auch eine Lenkerberechtigung für das Lenken von Lkw über 3,5t Gesamtgewicht und Sattelkraftfahrzeugen besitzt, da sich seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur auf Teilbereiche des infrage kommenden Berufsbildes erstrecken. OGH 04.09.2001, 10 ObS 244/01g.

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