( § 184 BAO ) Eine Schätzung nach dem Lebensaufwand ist auch bei einem geringen Lebensaufwand - im vorliegenden Fall wurde ein solcher von S 5.000,- (€ 363,36) pro Monat angenommen - zulässig, wenn er im Widerspruch zum ausgewiesenen Betriebsergebnis steht, z.B. wenn dieses negativ oder zumindest (noch) geringer als der Lebensaufwand ist. VwGH 26.04.2000, 2000/14/0047. (Beschwerde abgewiesen)