( § 184 BAO ) Die Schätzung als Methode zu Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen weist keinen gedanklichen Bezug zur Würdigung der aufgenommenen Beweise nach den Regeln des § 167 Abs 2 BAO auf. Die einen Bescheid - betreffend Erlöszurechnungen, die ihre Ursache in der Weitergabe von Kursgewinnen aufgrund des Dollarverfalls gehabt hätten - tragende Feststellung, die Behörde habe „entschieden“, dass „nach § 184 BAO im Schätzungsweg“ davon ausgegangen wird, dass „die Grundgeschäfte auf US-Dollar geschlossen wurden“, ist somit methodisch völlig verfehlt. VwGH 27.02.2001, 98/13/0113. (Bescheid aufgehoben)