( § 120 Abs 1 Z 2, § 138, § 139 Abs 4 ASVG ) Die Tatsache, dass einem Versicherten Arbeitslosengeld gewährt wurde, begründet für das Verfahren wegen eines Anspruchs auf Krankengeld keine Bindung an das dort angenommene Vorliegen der Voraussetzungen für diese Leistung nach den Bestimmungen des AlVG. Die Frage, ob beim Versicherten in der fraglichen Zeit Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bestand, ist unabhängig von den Ergebnissen des nach dem AlVG geführten Verfahrens zu prüfen.