( § 1431, § 326 ABGB, § 9 Abs 1 BO ) Gelingt es selbst dem Arbeitgeber nicht, den an sich einfachen Sachverhalt des Wegfalls der Entgeltfortzahlung nachvollziehbar darzulegen, ist es auch dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, die Unrechtmäßigkeit des ihm ausbezahlten Krankengeldes wegen Auslaufens des Entgeltfortzahlungsanspruches zu erkennen, so dass die Rückforderung des Übergenusses nicht in Betracht kommt.
ASG Wien 27.03.2001, 18 Cga 36/01x, rk.