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Pflicht des Hausbesorgers zur Reinigung von Laubengängen

ARD 5292/7/2002 Heft 5292 v. 8.3.2002

( § 4 Abs 1 Z 1 HbG ) Die Reinigungspflicht des Hausbesorgers gemäß § 4 Abs 1 Z 1 lit a HbG erstreckt sich auch auf der Witterung ausgesetzte teiloffene Laubengänge und umfasst nicht nur das Kehren und Waschen, sondern auch die Entfernung von mit der Witterung verbundenen Ablagerungen.

OGH 05.09.2001, 9 ObA 173/01h

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