( § 4 Abs 2 ASVG, § 90 ABGB ) Unterstützt eine Ehefrau in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ihren in der Ehewohnung ein Übersetzungsbüro führenden Ehemann bei seiner Tätigkeit gegen Entgelt, wobei der Schwerpunkt ihrer Dienstleistungen nicht in der Haushaltsführung besteht, ist von einem versicherungspflichtigen Dienstverhältnis und nicht von familienhafter Mitarbeit auszugehen.
VwGH 14.03.2001, 95/08/0091