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Änderung des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 1987

ARD 5288/7/2002 Heft 5288 v. 22.2.2002

Änderung des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 1987 u.a. betreffend Herabsetzung des Steuersatzes nach § 8 Wr. VergnStG für Tanzveranstaltungen, Masken- und Kostümfeste auf 15% bzw. 10% des Entgeltes ab 1. 3. 2002. Landesgesetz; LGBl f. Wien 2002/9, 9. Stück, ausgegeben am 15. 2. 2002.

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