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§ 292 Abs 3 ASVG

ARD 5287/13/2002 Heft 5287 v. 19.2.2002

( § 292 Abs 3 ASVG ) Zinserträge, die dem Zugriff des Pensionsberechtigten entzogen sind, und zeitlich gebundene Zinsen sind bei der Ermittlung der Ausgleichzulage als geldwerte Einkünfte zu berücksichtigen. LG Ried im Innkreis 06.09.1999, 19 Cgs 117/99. (ZAS Jud. 4/2001)

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