( § 292 Abs 3 ASVG ) Zinserträge, die dem Zugriff des Pensionsberechtigten entzogen sind, und zeitlich gebundene Zinsen sind bei der Ermittlung der Ausgleichzulage als geldwerte Einkünfte zu berücksichtigen. LG Ried im Innkreis 06.09.1999, 19 Cgs 117/99. (ZAS Jud. 4/2001)