vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 Abs 7 Slbg. SHG

ARD 5285/29/2002 Heft 5285 v. 12.2.2002

( § 12 Abs 7 Slbg. SHG ) Der Grundsatz, dass einem Sozialhilfeempfänger die Heizkosten nur in dem 2 Sonderzahlungen gemäß § 12 Abs 7 Salzburger Sozialhilfegesetz (Slbg. SHG) übersteigenden Ausmaß zu ersetzen sind, gilt auch dann, wenn es infolge Anrechnung eines 13. und 14. Monatsbezuges, den der Sozialhilfeempfänger von anderer Seite erhält, nicht zur Auszahlung von Sonderzahlungen gemäß § 12 Abs 7 Slbg. SHG kommt. Aus der Anrechnung eines derartigen 13. und 14. Monatsbezuges auf die nach § 12 Abs 7 Slbg. SHG gewährten Sonderzahlungen ergibt sich aber, dass auch die von dritter Seite bezogenen Sonderzahlungen nicht anders als die Sonderzahlungen aus der Sozialhilfe zur Deckung des Aufwandes für Heizung und Bekleidung zu verwenden sind. VwGH 12.12.2000, 2000/11/0228. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte