vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesetzwidrigkeit eines pauschalen Fixbeitrages für die Kammerumlage pensionierter Wiener Ärzte

ARD 5283/27/2002 Heft 5283 v. 5.2.2002

( § 91 Abs 3 ÄrzteG, UmlagenO der Wr. Ärztekammer ) Die Festsetzung eines pauschalen Fixbeitrages für die Kammerumlage von Ärzten, die eine Leistung der Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds beziehen, in der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999 ist gesetzwidrig.

VfGH 19.06.2001, V 2/01

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte