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Dienstgeberbeitrag bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit Gewinnbeteiligung

ARD 5283/20/2002 Heft 5283 v. 5.2.2002

( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Ein relevantes Unternehmerrisiko eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann dann vorliegen, wenn die Regelung der Entlohnung unter Bezugnahme auf 40% des Brutto-cash-flows der GmbH tatsächlich zu starken Schwankungen der Jahresbezüge und gelegentlichem Ausfallen dieser Bezüge mit tatsächlicher Rückzahlung der monatlichen Akontozahlungen führt.

VwGH 25.09.2001, 2001/14/0066

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