( Art 17 Abs 2 und Abs 6 RL 77/388/EWG ) Die Wiedereinführung des vollständigen Ausschlusses des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer für Dieselkraftstoff, der als Treibstoff für Kfz und Maschinen verwendet wird, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, nach In-Kraft-Treten der 6. MwSt-RL - nachdem vorher ein begrenztes Recht auf einen solchen Abzug geschaffen wurde - verstößt gegen die 6. MwSt-RL.