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Euro-Beträge der Trinkgeldpauschalen ab 1. 1. 2002

ARD 5282/16/2002 Heft 5282 v. 1.2.2002

Umrechnung der Schilling-Beträge in Euro

(§ 44 Abs 3 ASVG) Bei bestimmten Gruppen von Versicherten (u.a. Kosmetiker, Fußpfleger, Masseure, Friseure, Beschäftigte im Gast- Schank- und Beherbergungsgewerbe) werden Trinkgelder pauschaliert der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

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