Umrechnung der Schilling-Beträge in Euro
(§ 44 Abs 3 ASVG) Bei bestimmten Gruppen von Versicherten (u.a. Kosmetiker, Fußpfleger, Masseure, Friseure, Beschäftigte im Gast- Schank- und Beherbergungsgewerbe) werden Trinkgelder pauschaliert der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.