vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 49 Abs 3 Z 2 ASVG, § 68 EStG

ARD 5278/22/2002 Heft 5278 v. 18.1.2002

( § 49 Abs 3 Z 2 ASVG, § 68 EStG ) Bei Schmutzzulagen kommt es hinsichtlich der Abgabepflicht darauf an, ob die Zulage deshalb gewährt wurde, weil die zu leistenden Arbeiten „überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte