( Art 15 Abs 4 DBA-Liechtenstein , Art 28 EWR-Abkommen ) Die Besteuerung der in Liechtenstein erzielten Einkünfte eines in Österreich ansässigen Grenzgängers nach österreichischem Steuerrecht in Anwendung von Art 15 Abs 4 DBA-Liechtenstein begründet keine der Arbeitnehmerfreizügigkeit widersprechende Diskriminierung (vgl. VwGH 3. 8. 2000, 98/15/0202, ARD 5157/15/2000), auch wenn der Steuerpflichtige dadurch höher belastet wird, als dies für in Liechtenstein steuerpflichtige Personen der Fall ist. VwGH 22.09.2000, 99/15/0252. (Beschwerde abgewiesen)