( § 98 Z 2 EStG ) Die Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Vorstandes oder Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Inland hat, stellt stets eine Verwertung im Inland iSd § 98 Z 2 zweiter Teilstrich EStG dar, so dass die daraus erzielten Einkünfte im Inland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
VwGH 20.09.2001, 2000/15/0039