( § 1 EStG, DBA-BRD ) Erzielt ein in Österreich ansässiger selbständiger Berufssportler Einkünfte aus der Teilnahme an Sportveranstaltungen in Deutschland, dürfen diese nach dem DBA-Österreich v. 4. 10. 1954 nur dann der deutschen Einkommensteuer unterworfen werden, wenn sie einer in Deutschland bestehenden Betriebsstätte des Sportlers zuzuordnen sind. Bundesfinanzhof/BRD 11.10.2000, I R 44-51/99. (Betriebs-Berater 2001/1130, Heft 22)