( § 255 Abs 1 ASVG ) Ein gelernter (Gas- und Wasserleitungs-) Installateur kann auf die Tätigkeit eines Fachberaters (Verkaufsberaters) für den Installationsbedarf in Groß- und Baumärkten verwiesen werden, da die handwerkliche Ausbildung und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anstellungs- und Ausübungskriterium des Verweisungsberufes bilden und diese qualifizierten Facharbeiter als Kunden- und Verkaufsberater in Groß- und Baumärkten auch tatsächlich Verwendung finden. Bei diesem Verweisungsberuf handelt es sich somit um eine qualifizierte Teiltätigkeit des entsprechenden Lehrberufes. Ebenso wie der Wechsel des qualifizierten Facharbeiters in eine Angestelltentätigkeit zu keinem Verlust des Berufsschutzes führt, wenn eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht, stellt auch die Notwendigkeit einer betriebsinternen Einschulung in die Tätigkeit als Fachmarktberater in der Dauer von ca. 3 Monaten kein Verweisungshindernis dar. OGH 19.12.2000, 10 ObS 332/00x, in Aufhebung von OLG Wien 26. 7. 2000, 8 Rs 369/99i, ARD 5197/15/2001.