(§ 53 Abs 3, § 103 Abs 3 FrG 1997) Die Verpflichtung der Luftbeförderungsunternehmen, der Behörde die Identitätsdaten der von ihnen beförderten Fremden bei sonstiger Kostenersatzpflicht bekannt zu geben, ist mangels hinreichender Bestimmtheit verfassungswidrig.
VfGH 01.10.2001, G 224-264/01