(§ 3 Abs 1, § 4 Abs 1, § 9 KommStG) Der Eigentümer zweier in einer Gemeinde liegender Mietwohnhäuser, für die er Hausbesorger beschäftigt, ist auch dann für diese ohne Anrechnung des Freibetrages kommunalsteuerpflichtig, wenn die Hausbesorger nicht nachhaltig beschäftigt werden.
VwGH 28.03.2001, 96/13/0018