(§ 100 Abs 2, § 253 ASVG, § 131 GSVG) Hat ein Versicherter bereits die Alterspension nach dem ASVG in Anspruch genommen, ist es ihm nach § 100 Abs 2 ASVG verwehrt, aus demselben Versicherungsfall des Alters nunmehr gestützt auf den inhaltsgleichen § 131 GSVG einen identischen Anspruch geltend zu machen. OLG Wien 03.11. 1999, 8 Rs 285/99. (ZAS Jud. 5/2001)