(§ 27 Z 1 AngG, § 863 ABGB) War ein Arbeitnehmer bereits früher konkludent ermächtigt, Supervisionsverträge im Namen seines Arbeitgebers abzuschließen, von denen der Arbeitgeber teilweise erst dann erfuhr, wenn die diesbezüglichen Honorarforderungen vorgelegt wurden, kann sich der Arbeitgeber rund ein Jahr nach dem Abschluss eines Werkvertrages mit einem Projektmitarbeiter durch den Arbeitnehmer (und Projektleiter) ohne Kenntnis des Arbeitgebers nicht auf ein eigenmächtiges, eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigendes Handeln bzw. auf Verletzung von Informationspflichten seitens des Arbeitnehmers berufen, wenn dem Arbeitgeber bekannt war, dass das Projekt an die Person des Arbeitnehmers und des betreffenden Werkvertragnehmers vertraglich gebunden war, und der Arbeitgeber dem Projektmitarbeiter bereits ein Monat nach Vertragsabschluss eine Akontozahlung überwiesen hat. ASG Wien 24.01.2001, 28 Cga 168/99a, rk.