(§ 333 Abs 1 ASVG, § 88 StGB) Wird ein Arbeitgeber nach einem von ihm fahrlässig verursachten Arbeitsunfall eines überlassenen Arbeitnehmers wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, ist ein Zuspruch von Schmerzengeld durch das verurteilende Strafgericht ausgeschlossen.
OGH 12.12.2000, 14 Os 130/00