(§ 90 Abs 1 B-KUVG, § 175 Abs 1 ASVG) Verletzt sich ein Sicherheitswachebeamter und aktives Mitglied des Polizeisportvereins bei der Teilnahme an den österreichischen Polizeischimeisterschaften, steht dieser Unfall nicht unter Unfallversicherungsschutz, da es sich dabei nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt.
OGH 03.04.2001, 10 Ob S 59/01a