(§ 43 Abs 3 ASGG) Beruft sich ein Arbeitnehmer bereits in seiner Klage auf den auf sein Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag und fordert er das kollektivvertragliche Mindestentgelt ein, hat das Gericht von Amts wegen das kollektivvertragliche Entgelt zu ermitteln und die noch offenen Ansprüche des Arbeitnehmers auf der Basis dieses Entgelts zu berechnen. OLG Wien 22.11.1999, 10 Ra 225/99b.