vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 4 EStG

ARD 5261/16/2001 Heft 5261 v. 13.11.2001

(§ 4 Abs 4 EStG) Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die tatsächlich betrieblich verwendet werden. Dabei darf es sich nicht um eine nur vorübergehende oder gelegentliche Nutzung handeln. Eine allenfalls gelegentliche Benutzung einer Garage durch einen Klienten oder einen Angestellten des Abgabepflichtigen (hier: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) rechtfertigt nicht die Aufnahme der gesamten Garage ins notwendige Betriebsvermögen. VwGH 02.08.2000, 97/13/0019. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte