Nach einem Entwurf der neuen Lohnsteuerrichtlinien 2001, die Mitte November 2001 offiziell vorgestellt werden und die dem Randzahlensystem der LStR 1999 und weitgehend auch inhaltlich (textlich) deren materiellem Inhalt folgen, wurden - abgesehen von der Behebung von Redaktionsversehen anlässlich der Verlautbarung der LStR 1999 und Einbringung der neuen Euro-Werte - aber auch Abänderungen und Ergänzungen eingearbeitet, die sich aufgrund der seit Ende 1998 eingetretenen gesetzlichen Änderungen - insbesondere durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, ARD 5172/1/2000 und ARD 5180/1/2001, sowie durch neue Judikatur des VwGH - ergeben haben. Aufgenommen wurden auch weitere Verweise auf andere Randzahlen sowie Randzahlen der EStR 2000 und der neuen Vereinsrichtlinien. Gegenüber den LStR 1999 sollen sich vor allem in folgenden Randzahlen Änderungen und Ergänzungen ergeben: