(KV-Nahrungs- und Genussmittelindustrie) Für die Angestellten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie werden mit 1. 11. 2001 die Mindest-Gehälter um 2,7% und die Ist-Gehälter um 2,5% erhöht. (WrZ v. 8. 11. 2001) (
(KV-Nahrungs- und Genussmittelindustrie) Für die Angestellten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie werden mit 1. 11. 2001 die Mindest-Gehälter um 2,7% und die Ist-Gehälter um 2,5% erhöht. (WrZ v. 8. 11. 2001) (