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Kurzarbeit in Hotellerie, Reisebüros und Luftverkehr

ARD 5261/5/2001 Heft 5261 v. 13.11.2001

BMWA 24.10.2001

Durchführungsweisung zu § 30 AMFG und den näheren Bestimmungen über die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe

Die Terroranschläge vom 11. 9. 2001 in den USA haben in feststellbarer Weise fatale Auswirkungen für die unmittelbar betroffenen Wirtschaftszweige Hotellerie, Reisebüros und Luftverkehr. Die Anwendbarkeit des § 30 AMFG, d.h. die Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen aus Anlass von Naturkatastrophen oder ähnlichen Katastrophen vergleichbarer Tragweite, ist daher für diese Branchen gegeben, wenn ein Zusammenhang von Umsatzeinbrüchen und Terrorfolgen plausibel gemacht werden kann.

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