(§ 22 Z 1 lit a, § 23 EStG) Ist aufgrund der Qualität der dargebotenen Musikstücke eine musikalische Darbietung nicht als künstlerische Tätigkeit anzusehen, sind die daraus erzielten Einkünfte nicht selbständige, sondern gewerbliche Einkünfte.
VwGH 26.06.2001, 97/14/0148