(§ 23, § 28, § 2 Abs 2 EStG) Mit dem ausschließlichen Hinweis darauf, dass es keine wie immer geartete steuerliche Betrachtungsweise erlaubt, eine schon viele Jahre dauernde Vermietung als Wirtschaftsteil des Antiquitätenhandels anzusehen, gelingt es nicht, aufzuzeigen, dass der Kunsthandel eines Steuerpflichtigen und die Untervermietung seines ehemaligen Geschäftslokales als einheitliche Tätigkeit zu beurteilen ist. VwGH 25.10.2000, 94/13/0150. (Bescheid aufgehoben)