(§ 23 Z 2, § 6 Z 5 EStG) Erwirbt eine GmbH & Co KG Grundstücke nicht im Rahmen eines selbständigen Grundstückshandels ihres Kommanditisten von diesem, ist dieser Vorgang als Einlage zu werten, für die höchstens die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen sind.
VwGH 21.02.2001, 95/14/0007