vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 Abs 4 MSchG, § 879 ABGB

ARD 5259/18/2001 Heft 5259 v. 6.11.2001

(§ 12 Abs 4 MSchG, § 879 ABGB) Eine schwangere Arbeitnehmerin wird unangemessen und ungerechtfertigt unter Druck gesetzt, einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen, wenn der Arbeitgeber auf eine sofortige einvernehmliche Lösung dringt, obwohl der Ausspruch der Entlassung erst nach allfälliger Erlangung der gerichtlichen Zustimmung erfolgen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte